AGB · § 1 UGB · § 1 KSchG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NexumTech GmbH für IT- und AI-Beratung, Software-Entwicklung sowie verwandte Dienst- und Werkleistungen — gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistung & Mitwirkung
- § 4 Vergütung & Zahlung
- § 5 Aufwand & Reisen
- § 6 Termine & Verzug
- § 7 Gewährleistung
- § 8 Haftung
- § 9 Geistiges Eigentum
- § 10 Vertraulichkeit
- § 11 Datenschutz
- § 12 Subunternehmer
- § 13 Höhere Gewalt
- § 14 Vertragsdauer
- § 15 Referenznennung
- § 16 EU AI Act
- § 17 Salvatorische Klausel
- § 18 Anwendbares Recht
- § 19 Gerichtsstand
- § 20 Schriftform
- § 21 Sprachfassungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der NexumTech GmbH ("NexumTech", "wir", "uns") und ihren Auftraggebern ("Kunde", "Sie") über Leistungen im Bereich IT-Beratung, AI-Beratung, Software-Entwicklung sowie verwandte Dienst- und Werkleistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind nicht Vertragspartner.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Im Sinne dieser AGB bezeichnen: "Leistungen" — alle Beratungs-, Entwicklungs- und sonstigen Werk- oder Dienstleistungen, die NexumTech aufgrund eines individuellen Auftrags erbringt; "AI-System" — ein System, das Outputs auf Basis algorithmischer Modelle erzeugt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Machine Learning, Deep Learning und Large Language Models (LLMs).
§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
- Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB. Auf Wunsch übermitteln wir die jeweils gültige Fassung der AGB im Original.
- Im Falle laufender Geschäftsbeziehungen gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung gültigen Fassung.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten
- Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Auftrag (Statement of Work, "SOW"). Diese AGB definieren ausschließlich den allgemeinen Rahmen.
- Werkvertragliche und dienstvertragliche Bestandteile werden im SOW gesondert ausgewiesen. Werkvertragliche Bestandteile schulden ein konkretes Ergebnis, dienstvertragliche Bestandteile schulden ein sorgfältiges Bemühen.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere: zeitgerechte Bereitstellung von Informationen, Dokumenten, Zugängen und Testdaten; Benennung eines fachlich kompetenten Ansprechpartners; zeitgerechte Abnahme im Sinne von § 7 dieser AGB; Sicherstellung, dass übergebene Daten frei von Rechten Dritter sind und mit den geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang stehen.
- Verzögerungen aufgrund unterbliebener oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 4 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Soweit im Auftrag nicht anders geregelt, erfolgt die Vergütung nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der OENB sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
- Aufrechnungen mit Forderungen, die nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, sind ausgeschlossen.
§ 5 Aufwandsersatz, Reisekosten, Spesen
- Reisekosten, Spesen und Auslagen werden nach Aufwand verrechnet, sofern im SOW nicht eine pauschale Vereinbarung getroffen ist.
- Auslandsreisen werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durchgeführt.
§ 6 Termine, Lieferzeiten, Folgen bei Verzug
- Termine und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert zu verrechnen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
- Höhere Gewalt im Sinne von § 13 dieser AGB sowie Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkung des Kunden verlängern verbindliche Termine entsprechend.
§ 7 Gewährleistung, Abnahme
- Werkvertragliche Leistungen sind unverzüglich nach Übergabe oder Bereitstellung zu prüfen. Erkennbare Mängel sind binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen (§ 377 UGB), versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
- Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Leistung als abgenommen (fingierte Abnahme).
- Bei berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Preisminderung oder Wandlung verlangen.
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach §§ 924 ff ABGB wird für Software- und Beratungsleistungen einvernehmlich auf 12 Monate ab Übergabe verkürzt. Diese Verkürzung gilt nicht für Personenschäden sowie nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf unserer Seite.
- Mängel der Software werden nicht anerkannt, soweit sie auf unsachgemäßer Handhabung, vom Kunden vorgenommenen Änderungen oder Inkompatibilität mit nicht spezifizierter Hard- oder Software beruhen.
§ 8 Haftung und Haftungsbegrenzung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
- Soweit nach Abs. 2 die Haftung nicht ausgeschlossen ist, beschränkt sich die Höhe nach auf den Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags, maximal jedoch EUR 100.000,00 je Schadenfall und EUR 250.000,00 für sämtliche Ansprüche aus einer Geschäftsbeziehung.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Vermögensschäden Dritter ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
- Wir übernehmen keine Garantie für bestimmte Outputs von AI-Systemen aufgrund deren probabilistischer Natur. Verantwortung für die abschließende Prüfung und Verwendung von AI-generierten Outputs verbleibt beim Kunden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht und sämtliche sonstigen Rechte an den von uns erbrachten Leistungen, einschließlich Quellcode, Dokumentation, Konzepten und Methoden, verbleiben grundsätzlich bei uns.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im konkreten Auftrag erbrachten Werkleistungen ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
- Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte sowie eine Bearbeitung des Werks bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Soweit in unseren Lieferungen Open-Source-Komponenten enthalten sind, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten. Wir verwenden grundsätzlich Komponenten unter Permissive Licenses (MIT, Apache 2.0, BSD). Komponenten unter Copyleft-Lizenzen (z.B. GPL) werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eingesetzt.
- Sofern AI-generierte Outputs Bestandteil der Lieferung sind, geht die Inhaberschaft an diesen Outputs auf den Kunden über, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist. Wir behalten uns das Recht vor, generische Methoden, Algorithmen und allgemeine Erkenntnisse aus dem Projekt für andere Aufträge zu verwenden, soweit dies keine vertraulichen Informationen oder kundenspezifische Daten betrifft.
§ 10 Vertraulichkeit, Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, weder Dritten zugänglich zu machen noch zu eigenen Zwecken außerhalb der Vertragserfüllung zu verwenden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind, unabhängig von der Offenlegung selbst entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für die Dauer der Geschäftsbeziehung und 5 Jahre über deren Beendigung hinaus.
§ 11 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung unter nexumtech.ai/datenschutz.
- Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 DSGVO ab. Diese ist Vertragsbestandteil des jeweiligen Einzelauftrags.
§ 12 Subunternehmer, Auftragsverarbeitung
- Wir sind berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen einzusetzen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
- Im Falle der Auftragsverarbeitung durch Subunternehmer setzen wir den Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Subunternehmer in Kenntnis und holen, soweit erforderlich, dessen Zustimmung ein.
- Bei Verwendung von LLM-API-Diensten (z.B. OpenAI, Anthropic, Google) fungieren wir als Auftragsverarbeiter des Kunden, der LLM-Anbieter als Sub-Auftragsverarbeiter. Die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der LLM-Anbieter sind dem Kunden bekannt zu machen.
§ 13 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Sanktionen, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe und Cloud-Outages bei Drittanbietern.
- Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.
- Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 14 Vertragsdauer, Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, sofern im Einzelauftrag nicht anders geregelt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wesentlicher Vertragsverletzung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist; Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei; anhaltender höherer Gewalt im Sinne von § 13 Abs 3.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 Referenznennung
- Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz auf unserer Website, in Marketingmaterialien und in Vertriebsgesprächen zu nennen, soweit keine vertraulichen Projektdetails offengelegt werden.
- Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden wir die Nennung binnen 30 Tagen entfernen.
§ 16 EU AI Act Compliance
- Die Vertragsparteien sind sich der Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 ("AI Act") bewusst.
- Sofern eine im Rahmen unserer Leistung gelieferte oder integrierte AI-Systemkomponente unter den AI Act fällt, vereinbaren die Parteien im Einzelauftrag, welche Partei welche Compliance-Pflichten trägt. Bei fehlender Vereinbarung gilt die Verteilung gemäß Art. 25 AI Act.
- Wir treffen die erforderlichen Vorkehrungen, dass von uns gelieferte AI-Systeme den Anforderungen des AI Act zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechen, soweit dies in unserer Verantwortung liegt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm betriebenen AI-Systeme in Übereinstimmung mit dem AI Act zu nutzen, insbesondere die Anwender-Pflichten gemäß Art. 26 AI Act zu erfüllen.
§ 17 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 18 Anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 19 Gerichtsstand
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
- Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 20 Schriftform
- Vertragsänderungen, Nebenabreden und Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Schriftform gilt durch E-Mail an die im SOW genannte Vertragsadresse als gewahrt, sofern die elektronische Kommunikation nicht ausgeschlossen wurde.
§ 21 Sprachfassungen
- Diese AGB werden in deutscher, englischer und russischer Sprache veröffentlicht.
- Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung. Die englische und russische Fassung dienen nur der Bequemlichkeit und entfalten keine eigenständige rechtliche Wirkung.
Stand: Mai 2026 · Version 1.0